Ermittlung des Einheitswerts eines mit sog. Staubdecken versehenden Flachdachgebäudes

Ein Flachdachgebäude falle lt. FG Hamburg nicht unter die begünstigende Drittel-Regelung, der umbaute Raum zwischen der eingezogenen Decke und dem Flachdach ist kein ausgebautes Dachgeschoss i. S. der Bewertungsrichtlinie (Az. 3 K 236/17).
Quelle: Ermittlung des Einheitswerts eines mit sog. Staubdecken versehenden Flachdachgebäudes