Ersatz für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit ist Arbeitslohn

Das FG Münster entschied, dass an einen Feuerwehrmann gezahlte Beträge für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit Arbeitslohn darstellen (Az. 1 K 1387/15).
Quelle: Ersatz für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit ist Arbeitslohn