Esstischgruppe nicht steuerlich absetzbar

Laut FG Rheinland-Pfalz ist ein Esszimmertisch mit 6 Stühlen auch dann nicht als „Büroeinrichtung“ steuerlich absetzbar, wenn der Steuerpflichtige den Tisch auch für betriebliche Arbeiten und vereinzelte Besprechungen mit Kunden nutzt (Az. 6 K 1996/14).
Quelle: Esstischgruppe nicht steuerlich absetzbar