EU-Vertragsverletzungsverfahren zu Deutschland

Die EU-Kommission hat Deutschland u. a. zur Umsetzung von EU-Regeln zur Einhaltung der Bestimmungen zur Bekämpfung von Umweltlärm und zur Anpassung des deutschen Mehrwertsteuer-Erstattungssystem an EU-Recht aufgefordert, sowie das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland bezüglich der Erbschaftsteuervorschriften eingestellt.
Quelle: EU-Vertragsverletzungsverfahren zu Deutschland