EuGH zur Steuerberatungsberechtigung von Steuerberatungsgesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten

Laut EuGH darf eine Steuerberatungsgesellschaft aus einem EU-Mitgliedsstaat in Deutschland nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, wenn sie nicht von in Deutschland anerkannten Steuerberatern geführt werde (Az. C-342/14).
Quelle: EuGH zur Steuerberatungsberechtigung von Steuerberatungsgesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten