Familienkasse muss Kindergeldempfänger keine unnötigen Anwaltskosten erstatten

Laut FG Rheinland-Pfalz kann ein Vater, der gegen einen ablehnenden Kindergeldbescheid durch einen Rechtsanwalt erfolgreich Einspruch eingelegt hat, keine Erstattung seiner Rechtsanwaltskosten verlangen, wenn er erst im Einspruchsverfahren die Studienbescheinigung der Tochter vorgelegt hat, die er schon früher hätte vorlegen können (Az. 6 K 1816/15).
Quelle: Familienkasse muss Kindergeldempfänger keine unnötigen Anwaltskosten erstatten