Flugscheine, die nicht benutzt wurden und für die keine Erstattung erfolgt, sind mehrwertsteuerpflichtig

Der EuGH entschied, dass die Mehrwertsteuer bereits geschuldet wird, wenn eine Fluggesellschaft den Fluggast in die Lage versetzt, die Beförderungsleistung in Anspruch zu nehmen (Rs. C-250/14 und C-289/14).
Quelle: Flugscheine, die nicht benutzt wurden und für die keine Erstattung erfolgt, sind mehrwertsteuerpflichtig