Gemeinden können sich nicht gegen die Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages durch das Finanzamt wehren

Gemeinden können nicht gegen die Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages eines im Gemeindegebiet ansässigen Unternehmens klagen. Dies gilt auch, wenn die Änderung dazu führt, dass die Gemeinde Gewerbesteuer in Millionenhöhe zurückerstatten muss und dadurch ihre finanzielle Handlungsfähigkeit gefährdet wird. So das FG Köln (Az. 13 K 1398/13).
Quelle: Gemeinden können sich nicht gegen die Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages durch das Finanzamt wehren