Gerichtsbeschluss – Kinderfreibetrag 2014 wackelt

2014 war der Kinderfreibetrag zu niedrig. Darauf hatte der BdSt hingewiesen. Auf diese Argumentation bezieht sich das Niedersächsische Finanzgericht, das jetzt ernsthafte Zweifel an den Kinderfreibeträgen 2014 äußert. Betroffen sind alle Eltern, die im Jahr 2014 Solidaritätszuschlag gezahlt haben, denn die Berechnung dieser Ergänzungsabgabe orientiert sich an den Kinderfreibeträgen.
Quelle: Gerichtsbeschluss – Kinderfreibetrag 2014 wackelt