Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietzinsen im Zusammenhang mit vor dem Bilanzstichtag ausgeschiedenem Umlaufvermögen

Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass Miet- und Pachtzinsen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zu Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens führen, jedenfalls in den Fällen gem. § 8 Nr. 1d GewStG dem Gewinn (anteilig) hinzuzurechnen sind, in denen die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens vor dem Bilanzstichtag, also “unterjährig”, aus dem Betriebsvermögen ausscheiden (Az. 1 K 243/15).
Quelle: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietzinsen im Zusammenhang mit vor dem Bilanzstichtag ausgeschiedenem Umlaufvermögen