Grenzüberschreitende Abwärtsverschmelzung steuerneutral möglich

Das FG Düsseldorf entschied, dass eine grenzüberschreitende Abwärtsverschmelzung nach Luxemburg auch im Fall einer US-amerikanischen Anteilseignerin ohne Aufdeckung stiller Reserven vollzogen werden kann (Az. 6 K 1947/14).
Quelle: Grenzüberschreitende Abwärtsverschmelzung steuerneutral möglich