Häusliches Arbeitszimmer eines Hochschuldozenten ist steuerlich anzuerkennen

Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass ein Hochschuldozent (Fachbereich Chemie) Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (1.250 Euro) steuerlich geltend machen kann (Az. 1 K 2571/14).
Quelle: Häusliches Arbeitszimmer eines Hochschuldozenten ist steuerlich anzuerkennen