Hinterziehungszinsen auf Umsatzsteuer bei Überschusseinkünften

Das FG Baden-Württemberg entschied in einem Fall, in dem das Finanzamt die Umsatzsteuernachzahlung sowohl bei der Ermittlung der Höhe der Einkünfte und der so hinterzogenen Steuer als auch bei der Ermittlung der Höhe der Hinteriehungszinsen unberücksichtigt ließ (Az. 13 K 1967/15).
Quelle: Hinterziehungszinsen auf Umsatzsteuer bei Überschusseinkünften