Insolvenzverwalterin darf das Wahlrecht zur getrennten Veranlagung ausüben

Das FG Münster entschied, dass eine Insolvenzverwalterin für den Insolvenzschuldner das Wahlrecht zur getrennten Veranlagung ausüben darf (Az. 2 K 2410/14).
Quelle: Insolvenzverwalterin darf das Wahlrecht zur getrennten Veranlagung ausüben