Kein Kindergeld für "AOK-Betriebswirt"

Das FG Münster entschied, dass ein nach Abschluss der Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten aufgenommener Ausbildungsgang zum AOK-Betriebswirt nicht mehr Teil einer einheitlichen mehraktigen Berufsausbildung ist (Az. 3 K 577/18).
Quelle: Kein Kindergeld für "AOK-Betriebswirt"