Keine Feststellungsklage zur Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Betriebsvermögen

Laut FG Münster ist eine Feststellungsklage unzulässig, mit der für Zwecke der Planungssicherheit geklärt werden soll, ob ein Grundstück zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört (Az. 10 K 584/16 E).
Quelle: Keine Feststellungsklage zur Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Betriebsvermögen