Keine Steuerpause bei der Erbschaftsteuer

Das FG Köln entschied, dass Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren nicht zu einer Steuerpause führen und auch die in der Zeit vom 01.07.2016 bis zum 09.11.2016 eingetretenen Erbfälle der Erbschaftsteuer unterliegen (Az. 7 K 3022/17).
Quelle: Keine Steuerpause bei der Erbschaftsteuer