Keine Steuerpflicht von Zahlungen einer luxemburgischen Investmentgesellschaft in der Rechtsform einer SICAV

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass eine SICAV einer Aktiengesellschaft deutschen Rechts entspreche und als Kapitalgesellschaft i. S. d. DBA anzusehen sei (Az. 6 K 1141/14).
Quelle: Keine Steuerpflicht von Zahlungen einer luxemburgischen Investmentgesellschaft in der Rechtsform einer SICAV