Keine Umsatzsteuerbefreiung für förmliche Zustellung

Laut FG Baden-Württemberg zählt die Durchführung von Postzustellungsaufträgen nicht zu den sog. Post-Universaldienstleistungen und ist damit nicht nach europarechtlichen Vorgaben von der Umsatzsteuer befreit (Az. 9 K 403/12).
Quelle: Keine Umsatzsteuerbefreiung für förmliche Zustellung