Keine Wertminderung bei VW-Autos

Laut der Bundesregierung kann die vermeintliche Wertminderung eines Autos durch erhöhte Abgaswerte wie im Fall von Volkswagen nicht im Rahmen einer Einkunftsart als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend gemacht werden. Das berichtet der Deutsche Bundestag.
Quelle: Keine Wertminderung bei VW-Autos