Kinderfreibeträge verfassungswidrig zu niedrig? Finanzgericht gewährt vorläufigen Rechtsschutz

Das FG Niedersachsen hat die Vollziehung eines Bescheides über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag 2014 aufgehoben, da die Kinderfreibeträge bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung aus mehreren Gründen verfassungswidrig zu niedrig seien (Az. 7 V 237/15).
Quelle: Kinderfreibeträge verfassungswidrig zu niedrig? Finanzgericht gewährt vorläufigen Rechtsschutz