Klagen gegen Erhöhung der Grundsteuer in Hamm abgewiesen

Die zu Beginn des Jahres 2015 erfolgte Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B in Hamm von 500 auf 600 % des Bemessungssatzes ist lt. VG Arnsberg rechtmäßig (Az. 5 K 520/15).
Quelle: Klagen gegen Erhöhung der Grundsteuer in Hamm abgewiesen