Kommunale Vergnügungssteuer für Wettbüros unwirksam

Laut VGH Baden-Württemberg sind städtische Satzungen unwirksam und städtische Steuerbescheide rechtswidrig, die von Wettbüros Vergnügungssteuer erheben wollen oder erhoben haben, da die Vergnügungssteuer nicht den privaten Konsum, sondern das Ermöglichen der Mitverfolgung der Wettereignisse besteuere und somit keine den Kommunen gestattete örtliche Aufwandsteuer sei (Az. 2 S 1019/15 u. a.).
Quelle: Kommunale Vergnügungssteuer für Wettbüros unwirksam