Konsultationsvereinbarung zu Artikel 19 Abs. 4 DBA-Schweiz – Tätigwerden von Bahnpersonal auch außerhalb des Grenzgebiets

Das BMF teilt mit, dass die zuständigen Behörden zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens, eine Konsultationsvereinbarung zum Tätigwerden von Bahnpersonal auch außerhalb des Grenzgebiets abgeschlossen haben (Az. IV B 2 – S-1301-CHE / 07 / 10019-03).
Quelle: Konsultationsvereinbarung zu Artikel 19 Abs. 4 DBA-Schweiz – Tätigwerden von Bahnpersonal auch außerhalb des Grenzgebiets