Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien vom 6. Mai 2020 – Besteuerung von Grenzpendlern

Das BMF teilt mit, dass im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern mit Belgien eine Konsultationsvereinbarung zum DBA-Belgien unterzeichnet wurde (Az. IV B 3 – S-1301-BEL / 20 / 10002 :001).
Quelle: Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien vom 6. Mai 2020 – Besteuerung von Grenzpendlern