Konzernangehöriges Unternehmen im Ausland ist nicht Arbeitgeber im Sinne des DBA

Ein Arbeitnehmer, der in Großbritannien für ein dort ansässiges Unternehmen tätig wird, das demselben Konzern wie sein Arbeitgeber angehört, ist auch dann nicht als Arbeitnehmer des britischen Unternehmens anzusehen, wenn die Kosten innerhalb des Konzerns nach einem allgemeinen Verteilungsschlüssel verrechnet werden. So entschied das FG Münster (Az. 7 K 821/13 E).
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