Krankheitskosten in der Steuererklärung

Der DStV weist darauf hin, dass es sich bei Krankheitskosten grundsätzlich um außergewöhnliche Belastungen handelt, und dass der BFH entschied, dass solche Ausgaben die Steuerlast erst mindern, nachdem die sog. zumutbare Belastungsgrenze überschritten wurde.
Quelle: Krankheitskosten in der Steuererklärung