Kürzung des Ehegattenfreibetrags für beschränkt Steuerpflichtige unionsrechtswidrig

Es handelt sich um eine unzulässige Beschränkung des freien Kapitalverkehrs, wenn in Fällen der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht der Freibetrag um den Anteil des nicht von der beschränkten Steuerpflicht erfassten Auslandsvermögens am Gesamtnachlass gekürzt wird. So das FG Düsseldorf (Az. 4 K 3636/14 Erb).
Quelle: Kürzung des Ehegattenfreibetrags für beschränkt Steuerpflichtige unionsrechtswidrig