Kunstlehrerin kann Ausstellungsbesuche nicht von der Steuer absetzen

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass Aufwendungen für den Besuch von Kunstausstellungen und Vernissagen bei einer Kunstlehrerin weder voll noch zur Hälfte als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sind (Az. 13 K 2981/13).
Quelle: Kunstlehrerin kann Ausstellungsbesuche nicht von der Steuer absetzen