Leistungen aufgrund von Vermögensübergabeverträgen

Das BMF verfügt, dass aufgrund des EuGH-Urteils C-559/13 “Grünewald” der Sonderausgabenabzug für Versorgungsleistungen i. S. d. § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG oder für Renten und für dauernde Lasten i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG in den vor dem Jahressteuergesetz 2008 geltenden Fassungen im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung auch beschränkt Steuerpflichtigen zu gewähren ist (Az. IV C 3 – S-2301 / 07 / 10001 :003).
Quelle: Leistungen aufgrund von Vermögensübergabeverträgen