Lieferung eines Geräts mit verlängerter Gewährleistungspflicht als einheitliche Leistung

Laut FG Baden-Württemberg führt ein Unternehmer, der mit der Lieferung eines Geräts auch eine längere als gesetzlich vorgesehene Gewährleistungspflicht gewährt, eine einheitliche Leistung aus. Es handle sich nicht um zwei Leistungen (Lieferung und Dienstleistung) (Az. 1 K 1195/13).
Quelle: Lieferung eines Geräts mit verlängerter Gewährleistungspflicht als einheitliche Leistung