Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2019

Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2019 sind durch die Zehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 6. November 2018 festgesetzt worden. Das BMF legt daher die Werte für Mahlzeiten (Mittag- oder Abendessen, Frühstück), die ab Kalenderjahr 2019 gewährt werden, neu fest (Az. IV C 5 – S-2334 / 08 / 10005-11).
Quelle: Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2019