Maßnahmen zur energetischen Sanierung

Die Bundesregierung hat die Verordnung (19/15312) zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG vorgelegt.
Quelle: Maßnahmen zur energetischen Sanierung