Mehrwertsteuersenkung in Gastronomie und Steuererleichterungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen

Die Bundesregierung hat schnelle und zielgerichtete Verbesserungen im Steuerrecht beschlossen, die Beschäftigte und Unternehmen unterstützen. So soll der Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie auf 7 Prozent sinken und es sind Steuererleichterungen beim Kurzarbeitergeld vorgesehen.
Quelle: Mehrwertsteuersenkung in Gastronomie und Steuererleichterungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen