Das BVerfG teilt mit, dass es sich nach der Sommerpause Ende September mit dem weiteren Vorgehen im Normenkontrollverfahren um das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz befassen werde, da eine entsprechende Gesetzesänderung bis heute nicht vorliege.
Quelle: Nach Ablauf der in Sachen "Erbschaftsteuer" gesetzten Frist zur Neuregelung soll das Normenkontrollverfahren erneut auf die Tagesordnung