Nach Ablauf der in Sachen "Erbschaftsteuer" gesetzten Frist zur Neuregelung soll das Normenkontrollverfahren erneut auf die Tagesordnung

Das BVerfG teilt mit, dass es sich nach der Sommerpause Ende September mit dem weiteren Vorgehen im Normenkontrollverfahren um das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz befassen werde, da eine entsprechende Gesetzesänderung bis heute nicht vorliege.
Quelle: Nach Ablauf der in Sachen "Erbschaftsteuer" gesetzten Frist zur Neuregelung soll das Normenkontrollverfahren erneut auf die Tagesordnung