Passive Entstrickung aufgrund erstmaliger Anwendung eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA)

Das BMF teilt die Behandlung der Fälle der sog. passiven Entstrickung mit (Az. IV B 5 – S-1348 / 07 / 10002-01).
Quelle: Passive Entstrickung aufgrund erstmaliger Anwendung eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA)