Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2020

Das BMF gibt die für das Jahr 2020 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt (Az. IV A 4 – S-1547 / 19 / 10001 :001).
Quelle: Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2020