Polizeiwache ist regelmäßige Arbeitsstätte einer Streifenpolizistin

Das FG Münster entschied, dass die Polizeiwache die regelmäßige Arbeitsstätte einer Streifenpolizistin ist (Az. 12 K 1620/15 E).
Quelle: Polizeiwache ist regelmäßige Arbeitsstätte einer Streifenpolizistin