Postalische Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers/Identität von Rechnungsaussteller und Leistungserbringer

Das BMF hat zur Anwendung diverser BFH-Urteile zur postalischen Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers sowie zur Identität von Rechnungsaussteller und Leistungserbringer Stellung genommen und das UStAE entsprechend angepasst (Az. III C 2 – S-7280-a / 19 / 10001 :001).
Quelle: Postalische Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers/Identität von Rechnungsaussteller und Leistungserbringer