Richtlinie zur Verlängerung der fakultativen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft und des Schnellreaktionsmechanismus gegen Mehrwertsteuerbetrug im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Der Rat der Europäischen Union hat am 06.11.2018 die Richtlinie (EU) 2018/1695 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem im Hinblick auf den Anwendungszeitraum der fakultativen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen und des Schnellreaktionsmechanismus gegen Mehrwertsteuerbetrug verabschiedet.
Quelle: Richtlinie zur Verlängerung der fakultativen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft und des Schnellreaktionsmechanismus gegen Mehrwertsteuerbetrug im EU-Amtsblatt veröffentlicht