SFN-Zuschläge führen auch beim faktischen Geschäftsführer zu vGA

Laut FG Münster führen Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) nicht nur bei nominellen, sondern auch bei faktischen Geschäftsführern einer GmbH grundsätzlich zu verdeckten Gewinnausschüttungen (Az. 10 K 1167/13).
Quelle: SFN-Zuschläge führen auch beim faktischen Geschäftsführer zu vGA