Sind Fahrzeuge, mit denen eilige Bluttransporte durchgeführt werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit?

Nach Auffassung des FG Baden-Württemberg ist das Halten von Fahrzeugen, die ausschließlich im Rettungsdienst verwendet werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit (Az. 13 K 2373/17).
Quelle: Sind Fahrzeuge, mit denen eilige Bluttransporte durchgeführt werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit?