Spanisches Steuersystem über Abschreibungen beim Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen widerspricht dem Unionsrecht

Das EuG hat die Rechtsakte der Europäischen Kommission bestätigt, mit denen die spanische Steuerregelung über die Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts als mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfe eingestuft wird (Rs. T-207/10, T-227/10 u. a.).
Quelle: Spanisches Steuersystem über Abschreibungen beim Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen widerspricht dem Unionsrecht