Steuerabzug auch bei umfassender Rechteüberlassung ausländischer Autoren und Journalisten

Überlassen ausländische Autoren oder Journalisten einem deutschen Medienunternehmen ihre Werke zur umfassenden Nutzung, ist ein Steuerabzug nach § 50a EStG vom Honorar vorzunehmen. Nach zwei jetzt veröffentlichten Entscheidungen des FG Köln gilt dies auch für den Fall, dass ein sog. “total buy out” vorliegt, d. h. sämtliche Rechte gegen eine Pauschalvergütung übertragen werden (Az. 3 K 2206/13 und 13 K 2205/13).
Quelle: Steuerabzug auch bei umfassender Rechteüberlassung ausländischer Autoren und Journalisten