Steuerberater auch zur Vertretung in Beitragsstreitigkeiten befugt

Der DStV begrüßt die Entscheidung des BVerwG, dass Steuerberater ihre Mandanten auch in Streitigkeiten über kommunale Gebühren und Beiträge sowohl vor den Verwaltungsgerichten als auch im Widerspruchsverfahren gegenüber den Behörden vertreten dürfen. Dadurch sei die notwendige Rechtssicherheit für die Berufsangehörigen in der Praxis geschaffen worden.
Quelle: Steuerberater auch zur Vertretung in Beitragsstreitigkeiten befugt