Steuererklärung in Papier bei Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirten sowie Selbstständigen – auch im Nebenerwerb – nicht mehr anerkannt

Ab diesem Jahr lehnt die Finanzverwaltung konsequent in Papierform abgegebene Steuererklärungen bei Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirten sowie Selbstständigen ab. Darauf weist das LfSt Rheinland-Pfalz hin.
Quelle: Steuererklärung in Papier bei Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirten sowie Selbstständigen – auch im Nebenerwerb – nicht mehr anerkannt