Steuerlich missglückte Umstrukturierung einer Betriebsaufspaltung

Laut FG Baden-Württemberg ist die Einbringung des Besitzunternehmens in die Betriebsgesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), nicht zu Buchwerten möglich, wenn ein Miteigentumsanteil an einem bebauten Grundstück notwendiges Betriebsvermögen und wesentliche Betriebsgrundlage des Besitzunternehmens gewesen und dieser Miteigentumsanteil nicht auf die GmbH übertragen worden ist. Infolgedessen habe der Kläger einen Aufgabegewinn zu versteuern (Az. 1 K 3485/13).
Quelle: Steuerlich missglückte Umstrukturierung einer Betriebsaufspaltung