Steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe

Das BMF informiert über – sein Schreiben IV C 2 – S-2730/0-01 vom 20.11.2014 ergänzende – Billigkeitsmaßnahmen im Hinblick auf Leistungen, die von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe erbracht werden (Az. III C 3 – S-7130 / 15 / 10001 // IV C 4 – S-0185 / 15 / 10001 :001).
Quelle: Steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe