Steuerliche Klarstellung bei der Überlassung von Unterkünften an Flüchtlinge

Das BMF stellt klar, wie aus steuerlicher Sicht zu verfahren ist, wennn steuerbefreite Vermietungsgenossenschaften sowie -vereine und steuerpflichtige Wohnungsgesellschaften Wohnraum an steuerbegünstigte Vereine überlassen, um Flüchtlinge zu unterbringen.
Quelle: Steuerliche Klarstellung bei der Überlassung von Unterkünften an Flüchtlinge