Steuervorteil bei Abfindungen sichern! – Finanzverwaltung erlaubt jetzt höhere Teilzahlung

Wer eine Abfindung für den Verlust seines Arbeitsplatzes erhält, sollte sie sich möglichst auf einen Schlag auszahlen lassen. Denn wird die Entschädigung zusammengeballt in einem Kalenderjahr gezahlt, gilt eine ermäßigte Besteuerung. Unter Umständen kann aber auch bei Teilzahlungen die günstigere Steuerregel angewandt werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler NRW hin.
Quelle: Steuervorteil bei Abfindungen sichern! – Finanzverwaltung erlaubt jetzt höhere Teilzahlung